Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Testverordnung.
Erfahren Sie, welche Möglichkeiten No-Q bietet, die neuen Vorgaben zu erfüllen und Ihren Apothekenalltag zu erleichtern.

Die ersten Details der neuen Testverordnung zusammengefasst
Ab dem 01.07.2022 sollen die Testverordnungund dieRegelungen zu den Bürgertests in Deutschland geändert werden.
Der Bundesgesundheitsminister hat dazu heute Mittag erste Details und Einzelheiten im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Die Details werden in den kommenden Tagen in einer überarbeiteten Fassung der Testverordnung (TestV) veröffentlicht.
Der Kreis der Anspruchsberechtigten für einen kostenlosen Bürgertest wird verkleinert werden. Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest sollen dann z.B. besonders vulnerable Gruppen (Kinder bis 5 Jahre, schwangere Frauen, Angehörige von Infizierten, Menschen, die sich nicht impfen lassen können, sowie Besucher von Kliniken und Pflegeheimen) erhalten.
Alle anderen Bürger:innen sollen sich mit einer Zuzahlung von 3,00 € beteiligen, sofern die Bundesländer hier nicht einspringen oder andere Lösungen finden.
Neue Regelungen mit No-Q umsetzen – Dokumentation und Zuzahlung
Mit No-Q können Sie auch bei dieser Änderung der Testverordnung alle notwendigen Dokumentationen und Vorgaben erfüllen.
Im Rahmen der “Zusätzlichen Felder” stehen verschiedene Extrafelder bereit, um den möglichen Anspruchsgrund zu hinterlegen oder ihn bereits bei der Buchung abzufragen.
Zuzahlung bei Bürgertests auch ohne Kassensystem vor Ort abbilden
Bei einer möglichen Zuzahlung von 3,00€ können Sie diese auch durch die Aktivierung der Payment Funktion in No-Q bei der online Buchung von den Bürgerinnen und Bürgern den Betrag kassieren. Diese Option sichert Ihnen zu, dass Termine wahrgenommen oder Buchungen rechtzeitig storniert werden können. Sollten Sie keine Barkasse vor Ort haben, stellt dies eine Möglichkeit dar, die Zuzahlung zu kassieren und ordnungsgemäß zu verbuchen.
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