
Wir möchten Sie über zwei wichtige Punkte informieren, die Sie als Teststelle beachten müssen, um in Zukunft offiziell gültige Test-Zertifikate ausstellen zu können. Demnach wird es laut neuer Coronavirus Testverordnung verpflichtend werden, die Corona-Warn-App zu nutzen.
Nach neuer Vorgabe durch T-Systems ist zukünftig auch eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Teststellen und T-Systems als Verantwortliche für die CWA notwendig.
Folgende Schritte sind dafür unbedingt notwendig:
- Unterzeichnung des Vertrags zur Anbindung Ihrer Teststelle an die Schnittstelle der Corona-Warn-App, Zusendung an den Vertragspartner T-Systems
- Aktivierung der Funktion und Einstellungen für das Digitale COVID Zertifikat der EU (EU DCC) im No-Q System
Getestete Personen benötigen für den Zugang zum Digitalen EU COVID Zertifikat die neueste Version der Corona-Warn-App (2.4), welche in den kommenden Tagen veröffentlicht wird.
Mehr Informationen entnehmen Sie unserem Newsletter: